Journal · Webentwicklung
Wem der Quellcode Ihrer Website gehört.
Wem gehört der Quellcode einer Website nach dem Projekt? Was Nutzungsrechte bedeuten, was zur Übergabe gehört und fünf Fragen vor der Unterschrift.
Der Quellcode Ihrer Website gehört Ihnen, wenn der Vertrag Ihnen das ausschließliche, unbefristete Recht einräumt, ihn zu nutzen, zu ändern und weiterentwickeln zu lassen – und wenn Sie ihn tatsächlich in der Hand haben. Beides muss zusammenkommen. Ein Recht ohne Dateien nützt Ihnen nichts, und Dateien ohne Recht dürfen Sie streng genommen nicht anfassen.
Die meisten Streitfälle, von denen wir hören, entstehen, weil die Frage nie gestellt wurde. Die Agentur hat die Domain registriert, weil es schneller ging. Das Hosting läuft über ihren Sammelvertrag, weil das günstiger war. Der Code liegt in ihrem Konto, weil niemand nach einem anderen Ort gefragt hat. Drei Jahre später will jemand wechseln, und dann zeigt sich, was wem gehört.
Warum „gehören” das falsche Wort ist – und trotzdem die richtige Frage
Software ist in Deutschland urheberrechtlich geschützt, und das Urheberrecht selbst lässt sich nicht verkaufen. Wer den Code geschrieben hat, bleibt Urheber. Was sich übertragen lässt, sind Nutzungsrechte: das Recht, den Code zu verwenden, zu verändern und weiterzugeben.
Für Sie als Auftraggeber ist das kein Nachteil. Entscheidend ist, was Sie mit dem Ergebnis tun dürfen. Drei Eigenschaften machen den Unterschied:
- Ausschließlich. Niemand sonst darf genau diese Seite so verwenden, auch die Agentur nicht.
- Zeitlich und räumlich unbeschränkt. Kein Ablaufdatum, keine Bindung an einen Server oder ein Land.
- Mit Bearbeitungsrecht. Sie dürfen ändern und ändern lassen, von wem Sie wollen.
Fehlt eine der drei Eigenschaften, ist das Ergebnis geliehen, nicht übergeben. Ein „einfaches Nutzungsrecht” etwa erlaubt Ihnen den Betrieb, aber die Agentur darf denselben Entwurf ein zweites Mal verkaufen. Ein Nutzungsrecht „für die Dauer des Betreuungsvertrags” endet, wenn Sie kündigen.
Wenn Sie also fragen „Gehört mir der Code?”, meinen Sie eigentlich: Habe ich alle drei Rechte, schriftlich, und habe ich die Dateien? Das ist die richtige Frage. Sie ist nur etwas länger.
Was zur Übergabe gehört
Der Quellcode ist ein Teil von vier. Wer nur ihn bekommt, kann die Seite trotzdem nicht betreiben.
| Bestandteil | Was konkret gemeint ist | Woran Sie erkennen, dass es fehlt |
|---|---|---|
| Quellcode | Die vollständigen Projektdateien, nicht nur das, was der Browser lädt. Bei uns ein Git-Repository, das Sie auf Ihrem eigenen Konto liegen haben. | Sie haben einen Link zur Seite, aber keinen Ordner und kein Repository. |
| Zugänge | Domain-Verwaltung, Hosting, E-Mail-Postfächer, Google-Konten (Search Console, Unternehmensprofil), Analyse-Werkzeuge. Alles auf Ihren Namen, mit Ihren Anmeldedaten. | Die Domain-Rechnung geht an die Agentur. Sie kennen kein Passwort. |
| Aufschrieb | Eine Beschreibung, wie die Seite gebaut ist, wo was liegt, wie eine Änderung eingespielt wird. Muss kein Buch sein, aber ein anderer Entwickler muss damit anfangen können. | Die einzige Doku ist das Gedächtnis der Person, die es gebaut hat. |
| Rechte | Der Satz im Vertrag, der Ihnen die drei Eigenschaften von oben zusichert. | Der Vertrag spricht von „Nutzung” ohne Näheres, oder gar nicht davon. |
Die Zugänge sind in der Praxis der wunde Punkt. Ein Repository lässt sich in einer Stunde übertragen. Eine Domain, die auf den Namen der Agentur registriert ist, gehört rechtlich der Agentur, und die Übertragung hängt von ihrem guten Willen ab. Genau deshalb sollte die Domain vom ersten Tag an auf Ihren Namen laufen, auch wenn jemand anders sie für Sie einrichtet.
Drei Situationen, in denen es schiefgeht
Die Seite kommt aus dem Baukasten. Wix, Jimdo, Squarespace: Hier gibt es keinen Quellcode, den man übergeben könnte. Die Seite existiert nur als Datensatz auf der Plattform. Bei Kündigung bleiben Ihnen Texte und Bilder, nicht die Website. Das liegt an der Bauweise. Wer sie wählt, sollte sie bewusst wählen. Mehr dazu im Beitrag Homepage-Baukasten oder Agentur.
Das Design ist gemietet. Viele WordPress-Seiten bauen auf einem gekauften Theme oder einem Seitenbaukasten wie Elementor auf. Die Lizenz dafür liegt oft im Konto der Agentur. Der Code liegt zwar auf Ihrem Server, aber das Theme bekommt ohne die Lizenz keine Updates mehr. Nach einem Jahr ist es eine Sicherheitslücke. Fragen Sie deshalb neben dem Code auch nach jeder Lizenz, die er braucht, und auf wessen Namen sie läuft.
Der Code ist da, aber niemand versteht ihn. Der seltenste, aber teuerste Fall: Sie haben alles bekommen, und der nächste Entwickler sagt nach zwei Tagen, er würde lieber neu bauen. Das passiert bei ungewöhnlichen Werkzeugen, bei fehlendem Aufschrieb und bei Code, der nur für die eine Person lesbar war, die ihn geschrieben hat. Dagegen hilft nur, vorher zu fragen, womit gebaut wird, und ob das ein Werkzeug ist, das andere kennen.
Fünf Fragen vor der Unterschrift
Stellen Sie sie schriftlich, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Mit Misstrauen hat das nichts zu tun: In zwei Jahren weiß niemand mehr, was am Telefon besprochen wurde.
- Welche Rechte am Ergebnis bekomme ich, und wann? Die Antwort sollte „ausschließlich, unbefristet, mit Bearbeitungsrecht” enthalten und einen Zeitpunkt nennen, üblicherweise die vollständige Zahlung.
- Auf wessen Namen laufen Domain und Hosting? Die einzige richtige Antwort ist: auf Ihren.
- Bekomme ich den vollständigen Quellcode, und in welcher Form? Ein Repository, das Sie besitzen, ist besser als ein Zip-Ordner per E-Mail. Beides ist besser als nichts.
- Welche Lizenzen Dritter stecken in der Seite, und wer bezahlt sie? Schriften, Themes, Plugins, Bildrechte. Die Liste darf kurz sein, aber sie muss existieren.
- Was passiert, wenn wir nicht mehr zusammenarbeiten? Wer eine gute Antwort hat, hat darüber nachgedacht. Wer ausweicht, hat es nicht.
Wenn ein Anbieter auf eine dieser Fragen keine klare Antwort gibt, lassen Sie die Antwort vor der Unterschrift in den Vertrag schreiben.
Wie wir es handhaben
Wir schreiben es in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 6, damit es nicht vom Gespräch abhängt: Mit vollständiger Zahlung erhalten Sie das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Ergebnis zu nutzen, zu ändern und weiterzuentwickeln. Der vollständige Quellcode wird übergeben. Domain und Hosting werden auf Ihren Namen geführt. Lizenzgebühren an uns gibt es nicht, weder einmalig noch laufend.
Zwei Dinge sagen wir dazu, weil sie oft verschwiegen werden. Erstens: Schriften und Bibliotheken Dritter haben eigene Lizenzen. Meist sind sie frei, manchmal nicht. Wo sie Sie binden, sagen wir es vor dem Einsatz, nicht danach. Zweitens: Wir dürfen die fertige Seite als Referenz zeigen. Wenn Sie das nicht möchten, genügt eine kurze Nachricht, und sie verschwindet aus der Liste.
Die Übergabe selbst besteht aus dem Repository auf Ihrem Konto, allen Zugängen und einem Aufschrieb. Der Aufschrieb ist der Teil, an dem wir am längsten sitzen, weil er der einzige ist, der Ihnen nach dem Wechsel zu jemand anderem noch etwas nützt.
Häufige Fragen zum Quellcode
Kann ich das Urheberrecht am Code kaufen?
Nein, in Deutschland nicht. Das Urheberrecht bleibt bei der Person, die den Code geschrieben hat. Übertragbar sind Nutzungsrechte, und ein ausschließliches, unbefristetes Nutzungsrecht mit Bearbeitungsrecht gibt Ihnen alles, was Sie im Alltag brauchen.
Reicht es, wenn die Dateien auf meinem Server liegen?
Das ist ein guter Anfang, aber kein Recht. Ohne vertragliche Regelung dürfen Sie den Code nutzen, aber ob Sie ihn verändern oder verändern lassen dürfen, ist unklar. Lassen Sie sich die Rechte schriftlich geben, auch nachträglich.
Was ist mit dem Code, den der Browser ohnehin anzeigt?
Was der Browser lädt, ist das fertige Ergebnis, nicht die Werkstatt. Bei modernen Seiten ist es zusammengefasst, gekürzt und ohne die Dateien, aus denen es entstanden ist. Damit lässt sich die Seite betrachten, aber nicht weiterbauen.
Ich habe vor Jahren eine Seite bauen lassen und nie etwas übergeben bekommen. Was jetzt?
Fragen Sie schriftlich nach Quellcode, Zugängen und Rechten. Viele Agenturen geben das ohne Diskussion heraus, weil es ihnen selbst egal ist. Wenn nicht: Sichern Sie zuerst die Domain auf Ihren Namen, dann die Inhalte. Alles andere lässt sich neu bauen; die Adresse nicht.
Gilt das auch für einen Onlineshop?
Ja, mit einer Einschränkung. Shopsysteme wie Shopify laufen nur auf der Plattform des Anbieters. Sie bekommen dort Ihre Produktdaten und Ihr Design, aber der Shop selbst lässt sich nicht woanders betreiben. Das ist beim Vertragsschluss bekannt und sollte bewusst entschieden werden.
Weiterführend: Entwicklung · Website ohne Baukasten · Was bedeutet Vendor Lock-in?